Trage hier die Werte aus deinen letzten 3 Lohnabrechnungen ein, um die 3-Monats-Methode mit der 13-Wochen-Berechnung zu vergleichen. Arbeitgeber verwenden oft diese Methode — manchmal mit einem pauschalen Teiler, der dich schlechter stellen kann.
3-Monats-Methode (echte Tage)
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AG-Methode (pauschaler Teiler)
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Beide Berechnungsmethoden sind nach § 11 BUrlG zulässig. Der Arbeitgeber darf jedoch gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG nicht zu deinen Ungunsten von der gesetzlichen Berechnungsmethode abweichen. Zeigt sich hier eine Differenz, hast du ggf. einen Nachzahlungsanspruch.